Initiative und Zusammenarbeit
Der Herbst 2021 wird ein heißer Herbst. Die Bundesregierung und einige Landesregierungen planen nun die Umsetzung der „1 G“-Regel. Offen wird darüber diskutiert, dass Menschen, die nicht geimpft sind, nicht mehr vollständig am öffentlichen Leben teilnehmen sollen.
Wenn das tatsächlich umgesetzt werden sollte, dann behandelt die österreichische Verwaltung erstmalig Menschen bloß auf Basis des Impfstatus unterschiedlich. Es kommt dann nicht mehr darauf an, ob man gesund, infiziert, oder krank ist; sondern nur, ob man geimpft wurde. Das wäre verfassungswidrig. (Begründung)
Wir, RA Mag. Florian Höllwarth, MBL und RA Mag. Alexander Scheer, haben bereits 2020 erfolgreich Beschwerden gegen eine, wegen Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes gesetzwidrige, COVID-19-Verordnung namens unserer Klienten beim VfGH eingebracht.
Wir sind nun auch fest entschlossen gegen die nun drohenden Grundrechtsverletzungen der Bundesregierung und/oder Landesregierungen Beschwerden beim VfGH einzubringen.
Auf dieser Seite wollen wir Sie über unsere Schritte informieren und Ihnen auch die Möglichkeit bieten, sich dieser „Beschwerde der Massen“ anzuschließen.