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Höllwarth & Scheer
selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

Warum wäre „1-G“-Regel verfassungswidrig?

Diese „1-G“-Regel wäre unserer Ansicht (und wir sind hier nicht allein auf weiter Flur) verfassungswidrig, weil sie sich durch die Faktenlage nicht rechtfertigen lässt. Wenn das Ziel der Regierung ist, dass die Infektionslage reduziert wird und die Ansteckungen hintangehalten werden, dann ist eine Bevorzugung der Geimpften nach der aktuellen Datenlage nicht sinnvoll.

Mittlerweile gibt es Studien, die ja auch medial verbreitet werden, dass Geimpfte zwar (im höheren Ausmaß als Ungeimpfte) bei einer Infektion häufiger weniger gravierend erkranken; doch sie können sich weiterhin anstecken und sind auch (je nach Studie) genauso oder ein bisschen weniger ansteckend wie Ungeimpfte.

Durch die Einführung von „1 G“ wird die Pandemie daher nicht bewältigt werden. In diesem Fall ist aber die Ungleichbehandlung verfassungswidrig. Die Abschaffung der Tests würde wahrscheinlich sogar eine Verschärfung der Infektionswelle bedeuten.

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