Pressemeldung 25.10.2021
Die beiden Rechtsanwälte und Initiatoren der Plattform covid-beschwerde.at, Mag. Florian Höllwarth, MBl und Mag. Alexander Scheer, die zuletzt gegen den Landeshauptmann von Wien und den Gesundheitsminister gerade beim VfGH behandelte Anträge auf Prüfung der Covid-Maßnahmenverordnungen eingebracht haben, erkennen in den jüngst angekündigten weiteren Covid – Maßnahmen der Regierung (3-G am Arbeitsplatz, Lockdown für Ungeimpfte) eine Prolongierung der grundrechtswidrigen Vorgehensweise durch Bund und Länder.
„Solange die verantwortlichen Politiker die Infektionswelle zur ‚Pandemie der Ungeimpften‘ verharmlosen und nicht verstehen, dass es egal ist, ob man geimpft oder ungeimpft ist, solange man nicht infektiös ist, wird der verfolgte Weg keinen epidemiologischen Erfolg haben.“, erklärt Höllwarth.
Die nun jüngst angekündigten Maßnahmen, wie etwa 3G am Arbeitsplatz und auch ein Lockdown für Ungeimpfte, verletze massiv die Grundrechte der Bewohner und Bürger des Landes, und zeige, dass im 22. Monat der Pandemie die Legisten der Regierung durch die Vielzahl der Entscheidungen des VfGH nichts gelernt haben.
„Natürlich sollen die Menschen nicht infektiös am Arbeitsplatz erscheinen und/oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen, doch Geimpften und Genesenen, deren Infektionsstatus ohne Tests völlig ungeklärt ist, gleich oder sogar besser wie getestete Ungeimpfte zu behandeln, verstößt wegen unsachlicher Diskriminierung gegen das Grundrecht der Gleichbehandlung.“, meint Scheer.
Es sei nicht einzusehen, dass Ungeimpfte mit Strafen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht werde, weil ihre Test abgelaufen seien, während Geimpfte und Genesene sich – ungetestet, aber potentiell infektiös – völlig frei bewegen können.
„Ein Lockdown für Ungeimpfte, ohne der Möglichkeit sich frei zu testen, ist eine staatlich verordnete Freiheitsberaubung und verstößt fundamental gegen die Grund- und Freiheitsrechte, die uns die Verfassung, das Staatsgrundgesetz und die Menschenrechtskonvention zusichern.“, sind beide Rechtsanwälte überzeugt, „sobald diese Maßnahmen zu legistischem Unrecht normiert sind, werden wir dies im Rahmen unserer Plattform beim VfGH bekämpfen.“