COVID-Beschwerde.at

Hier unsere Plattform gegen die Impfpflicht: www.keine-impfpflicht.at

Höllwarth & Scheer
selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

Pressemeldung 25.10.2021

Die beiden Rechtsanwälte und Initiatoren der Plattform covid-beschwerde.at, Mag. Florian Höllwarth, MBl und Mag. Alexander Scheer, die zuletzt gegen den Landeshauptmann von Wien und den Gesundheitsminister gerade beim VfGH behandelte Anträge auf Prüfung der Covid-Maßnahmenverordnungen eingebracht haben, erkennen in den jüngst angekündigten weiteren Covid – Maßnahmen der Regierung (3-G am Arbeitsplatz, Lockdown für Ungeimpfte) eine Prolongierung der grundrechtswidrigen Vorgehensweise durch Bund und Länder.

„Solange die verantwortlichen Politiker die Infektionswelle zur ‚Pandemie der Ungeimpften‘ verharmlosen und nicht verstehen, dass es egal ist, ob man geimpft oder ungeimpft ist, solange man nicht infektiös ist, wird der verfolgte Weg keinen epidemiologischen Erfolg haben.“, erklärt Höllwarth.

Die nun jüngst angekündigten Maßnahmen, wie etwa 3G am Arbeitsplatz und auch ein Lockdown für Ungeimpfte, verletze massiv die Grundrechte der Bewohner und Bürger des Landes, und zeige, dass im 22. Monat der Pandemie die Legisten der Regierung durch die Vielzahl der Entscheidungen des VfGH nichts gelernt haben.

„Natürlich sollen die Menschen nicht infektiös am Arbeitsplatz erscheinen und/oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen, doch Geimpften und Genesenen, deren Infektionsstatus ohne Tests völlig ungeklärt ist, gleich oder sogar besser wie getestete Ungeimpfte zu behandeln, verstößt wegen unsachlicher Diskriminierung gegen das Grundrecht der Gleichbehandlung.“, meint Scheer.

Es sei nicht einzusehen, dass Ungeimpfte mit Strafen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht werde, weil ihre Test abgelaufen seien, während Geimpfte und Genesene sich – ungetestet, aber potentiell infektiös – völlig frei bewegen können.

„Ein Lockdown für Ungeimpfte, ohne der Möglichkeit sich frei zu testen, ist eine staatlich verordnete Freiheitsberaubung und verstößt fundamental gegen die Grund- und Freiheitsrechte, die uns die Verfassung, das Staatsgrundgesetz und die Menschenrechtskonvention zusichern.“, sind beide Rechtsanwälte überzeugt, „sobald diese Maßnahmen zu legistischem Unrecht normiert sind, werden wir dies im Rahmen unserer Plattform beim VfGH bekämpfen.“

Pressemeldung 10.10.2021

Wiener Anwälte brachten 3. COVID-Beschwerde beim VfGH ein

Beschränkungen in der Nachtgastronomie sind Gegenstand der Beschwerde

Die Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL vertreten die Rechtsansicht, dass eine
Schlechterstellung einer auf Cov-2 negativ getesteten Person gegenüber einer geimpften Person – welche ein höheres Risiko für die Mitmenschen darstellt – wissenschaftlich und auf Fakten basierend nicht belegbar und somit gleichheitswidrig und als willkürlicher politischer Akt anzusehen ist. Würden die Verordnungen auf Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen worden sein, dürften Geimpfte und Genesene keine Privilegien erhalten und wären zumindest getestete Ungeimpfte den Geimpften und Genesenen in den Rechten ihr Leben nahezu uneingeschränkt zu leben gleichgestellt.

Die bekämpfte Norm greift massiv in die Erwerbsfreiheit der Antragsteller ein, da es potentiellen Kunden untersagt wird, das Lokal zu betreten, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Aufgrund der potentiell drohenden Strafe, die dem Betreiber eines der bekämpften Bestimmung unterliegenden Lokals, pro Fall droht, sind die Antragsteller gezwungen, durch Überprüfung des Status der Gäste diese – eigentlich an die Gäste gerichtete – Norm
umzusetzen.

Pressemeldung 8.10.2021

Wiener Anwälte haben 2. COVID-Beschwerde beim VfGH eingebracht

Unsachlich differenzierende und willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit des PCR Test

Die Wiener Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL bekämpfen mit der Beschwerde jene Verordnung, die die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von PCR-Test zum Zweck hat. Antragsgegner ist der Wiener Bürgermeister zumal nach Ansicht der Anwälte dem Landeshauptmann von Wien die Kompetenz zur Erlassung des
bekämpften Teils der Verordnung fehlt, weil der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine vorrangige Verordnung auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetz erlassen hat und
daher zur Frage der Dauer der Gültigkeit der Tests weder eine Lücke noch ein eigener Regelungsbedarf besteht.

Aus Sicht der Anwälte handelt es sich dadurch um einen gravierenden Eingriff, der auf seine Gesetzeskonformität auch dann noch überprüft werden soll, wenn die bekämpfte Verordnung (so) nicht mehr in Kraft sein sollte.

Pressemeldung 1.10.2021

Rechtsanwälte brachten 1. COVID-Beschwerde ein

Unsachlich differenzierende und willkürliche zwangsweise Offenbarung des Impfstatus verletzt Grundrechte

Die Rechtsanwälte Mag. Alexander SCHEER und Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL brachten wie angekündigt die erste von mehreren COVID-BESCHWERDEN bei Verfassungsgerichthof ein. Die erste Beschwerde richtet sich gegen die Verpflichtung des Tragens einer FFP2 Maske durch Ungeimpfte. Die völlige undifferenzierte Maskenpflicht – ungeachtet, ob nur eine geringe epidemiologische Gefahr vom betroffenen Bürger ausgeht oder nicht – dient daher nicht dem, „Schutz der Gesundheit“.

Die Pflicht zum Maskentragen ist aus Sicht der Rechtsanwälte eine staatliche angeordnete Stigmatisierung, die Menschen dazu zwingt ihren Impfstatus öffentlich zu bekennen und sich den Anfeindungen der – durch
die dem Staat zuzurechnenden, und gerichtsnotorischen, Aussagen der verschiedenen Regierungsmitglieder und sonstigen staatlichen Repräsentanten (Stichwort „es ist eine Pandemie der Nichtgeimpften“) – aufgehetzten Bevölkerung auszuliefern.

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