COVID-Beschwerde.at

Hier unsere Plattform gegen die Impfpflicht: www.keine-impfpflicht.at

Höllwarth & Scheer
selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

Vor 2 Wochen, am 26.08.2021, ist unsere Plattform www.covid-beschwerde.at gelauncht worden. Seither haben sich viele bei unserer Plattform registriert.
Es ist Zeit nun über die weiteren Schritte zu informieren.

Aufgrund der Ereignisse der letzten Tage, insbesondere der Ankündigungen der Regierung, ab 15. September ein Maßnahmenpaket – abhängig von der Nutzung der Intensivpatienten – zu schnüren, kommt einiges an weiterer Arbeit auf uns zu.

Da unsere Gesellschaft sich immer mehr in „Ungeimpfte“ und „Geimpfte“ spaltet, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, diese – wohl auch durchaus zielstrebig verfolgte – Strategie der Teilung der Gesellschaft zu verhindern.
Tatsächlich geht es nicht um die Frage, ob jemand geimpft ist oder nicht. Relevant ist, ob jemand infiziert ist und/oder infektiös ist.
Wenn eine Infektionswelle tatsächlich gebrochen werden sollte, dann darf sich die Differenzierung nicht auf den Impfstatus beziehen, sondern ausschließlich auf den Infektionsstatus. Das wird jedoch durch alle Maßnahmen der Regierung völlig negiert und somit werden Menschen, die den gleichen Statuts haben – nämlich nicht infektiös zu sein – rechts- und gleichheitswidrig ungleich behandelt. Differenzierungen nach dem Impfstatus sind daher rechtswidrig, wenn weder berücksichtigt wird, ob die geimpfte Person überhaupt effektiv immunisiert wurde, noch aber eine ungeimpfte Person gar nicht infiziert und/oder infektiös ist.

Von dieser – durch die aktuell laufende Recherche getragenen – Überzeugung laufen von uns aktuell folgende „Projekte“:

Willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit der PCR Tests

Derzeit arbeiten wir gerade an der Bekämpfung der durch den Wiener Landeshauptmann (Bürgermeister von Wien) Ludwig erlassenen Verordnung, der die Wirksamkeit der PCR Tests von 72 Stunden auf 48 Stunden reduziert hat. Bei dieser Maßnahme handelt es sich ausschließlich um eine gegen die – aus welchen Gründen immer – Ungeimpften gerichtete Schikane. Sie hat ausschließlich den Zweck, die Menschen zur Impfung zu drängen, und ist diese Maßnahme sachlich nicht gerechtfertigt, weil sie vor allem auch Genesene und Geimpfte ungleich behandelt. Aus diesen Grund haben wir den Plan diese Bestimmungen wegen Gesetzeswidrigkeit in den nächsten 10 Tagen zu bekämpfen.

Zu den angekündigte Maßnahmen der Regierung
a) Angekündigte Maskentragepflicht für Ungeimpfte

Die nun angekündigten weiteren Maßnahmen, die etwa ausschließlich Nichtgeimpfte zum Tragen einer Maske (FFP2) zwingen sollen, sind – sollten sie so umgesetzt werden – eine unfassbare rechtswidrige und unsachliche Ungleichbehandlung.
Der persönliche Impfstatus ist eine höchstpersönliche Sache, genauso wie die Religion oder die politische Überzeugung. Gesundheitsdaten stehen unter grundrechtlich verankerten Datenschutz. Durch den Zwang als Ungeimpfter sich nun in der Öffentlichkeit als solcher zu deklarieren, wird rechtswidrig und in dieser Republik erstmalig, das Persönlichkeitsrecht der Menschen massiv verletzt.

Dabei geht es nicht darum, Infizierte an der Verbreitung des Virus zu hindern. Infizierte müssen ja nach wie vor in Quarantäne (was sicherlich eine zweckmäßige Maßnahme ist).

Es geht auch nicht darum „Ungeimpfte zu schützen“, wie es die Regierung nun in Orwellschen „Neudeutsch“ versucht darstellen.
Letztlich geht es um eine Stigmatisierung der Menschen, die jedem Polizeistaat Ehre machen würde.

Nicht infizierte Ungeimpfte sind nicht ansteckender als nicht infizierte Geimpfte. Geimpfte, die weder wissen, ob die Impfung die gewünschte Immunisierung erzielt hat, und/oder sich nicht auf die Infektion testen haben lassen, sind aber gegenüber getesteten Ungeimpften die viel größere Gefahr für die Allgemeinheit.

Wir werden, sollte dies tatsächlich in Form einer Verordnung gegossen werden, beim Verfassungsgerichtshof – fundiert – bekämpfen.

b) 1-G in welcher Form immer

Neben der obigen – neuartigen – Stigmatisierung ist auch eine 1-G Regel angekündigt, die ausschließlich Geimpften den Zugang zu allen bzw. einzelnen öffentlichen Plätzen (in der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen etc.) ermöglichen soll.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zur Frage, ob das rechtswidrig wäre, auf die obige Argumentation.
Wenn das verordnet wird, wird es bekämpft werden.

c) Studienplätze

Vereinzelt wird diskutiert, ob der freie Hochschulzugang für Studenten, die alle anderen sonstigen Voraussetzungen erfüllen, nur noch den Geimpften vorbehalten bleiben soll.
Wenn das verordnet wird, werden wir ebenso auf Basis der Überlegungen, die wir oben angeführt haben, vorgehen.

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