COVID-Beschwerde.at

Hier unsere Plattform gegen die Impfpflicht: www.keine-impfpflicht.at

Höllwarth & Scheer
selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Plattform,
Es ist wieder Zeit über unsere Tätigkeit zu berichten.

Wir haben aktuell 3 Verordnungsprüfungen beim VfGH eingebracht. Demnächst folgt noch die Beschwerde gegen 2G bei Veranstaltungen in Wien. Die ersten 3 Verordnungsprüfungen bekämpfen:

  • die Maskenpflicht Ungeimpfter (belangte Behörde ist der Gesundheitsminister);
  • die willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit der PCR Tests (belangte Behörde ist der Landeshauptmann/Bürgermeister von Wien)
  • 2 G in der Nachtgastro (belangte Behörde ist der Landeshauptmann/Bürgermeister von Wien)

Der VfGH hat die belangten Behörden bereits zur Stellungnahme aufgefordert. Diese werden wohl in den nächsten Wochen eingehen. Wir werden darüber berichten.

Leider ist die politische Agitation nicht fundierter geworden. Anstatt endlich zu erkennen, dass Geimpfte und Genesene vielleicht ein geringeres Risiko eines milderen Verlaufs haben, aber weiterhin infektiös sein können, verfolgen die Regierung und die Länder weiterhin das Ziel der Maximierung der Verimpfung, ungeachtet, dass die Infektion deshalb nicht eingedämmt werden wird. Sätze, wie „es ist die Pandemie der Ungeimpften“ oder „wir müssen die Ungeimpften schützen“ richten sich selbst.

Bekämpfung der Sanktionen der 3G Regel am Arbeitsplatz

Demnächst kommen die nächsten Unsäglichkeiten. Ab 1.11. soll per Verordnung 3 G am Arbeitsplatz gelten. Zwar ist die Initiative, dass nur Nichtinfizierte arbeiten gehen sollten, zu begrüßen. Es wird aber mit 3G die Themenverfehlung prolongiert. Das Negieren der Infektiösität aber auch der Abnahme des Impfschutzes binnen 6 bis 8 Monaten nach der Impfung führt dazu, dass Geimpfte ungetestet weiter infizieren dürfen und Ungeimpfte der Infektion durch ungetestete Geimpfte ausgeliefert werden.

Wir werden diese Normen, sobald wir die Verordnung analysiert haben, bekämpfen. Die Stoßrichtung wird die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter sein, sollte es für ungetestete Ungeimpfte Sanktionen wie etwa Kündigungsmöglichkeit und/oder Entfall der Entgeltfortzahlung geben, als auch eine Strafsanktion, wenn sie ungetestet den Arbeitsplatz betreten. Das wird die nächste Verordnungsprüfung sein.

Lockdown für Ungeimpfte

Auch die Ankündigung ab 600 Intensivbetten, die Covid-Erkrankten zugeordnet werden, die uninfizierten Ungeimpften einem Lockdown auszusetzen ist, wissenschaftlicher wie rechtlicher Unsinn. Auch wenn wir uns ständig wiederholen: Von negativ getesteten Ungeimpften geht keine Gefahr aus. Ungeteste (ob geimpft, genesen oder ungeimpft) können infiziert und infektiös sein. Ein Lockdown für Personen, die die Infektion nicht weitertragen können, ist eine gravierende Grundrechtsverletzung, da sie sachlich mit dem Ziel (angeblich Eindämmung der Infektionswelle) nicht vereinbar ist.

Sobald es eine Norm gibt, die das anordnet, werden wir dagegen vorgehen.

Wir bedanken uns weiterhin für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie stark!
Mit freundlichen Grüßen
RA Mag. Alexander Scheer
Mag. Florian Höllwarth, MBL

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