Wiener Anwälte haben 2. COVID-Beschwerde beim VfGH eingebracht
Unsachlich differenzierende und willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit des PCR Test
Die Wiener Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL bekämpfen mit der Beschwerde jene Verordnung, die die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von PCR-Test zum Zweck hat. Antragsgegner ist der Wiener Bürgermeister zumal nach Ansicht der Anwälte dem Landeshauptmann von Wien die Kompetenz zur Erlassung des
bekämpften Teils der Verordnung fehlt, weil der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine vorrangige Verordnung auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetz erlassen hat und
daher zur Frage der Dauer der Gültigkeit der Tests weder eine Lücke noch ein eigener Regelungsbedarf besteht.
Aus Sicht der Anwälte handelt es sich dadurch um einen gravierenden Eingriff, der auf seine Gesetzeskonformität auch dann noch überprüft werden soll, wenn die bekämpfte Verordnung (so) nicht mehr in Kraft sein sollte.