COVID-Beschwerde.at

Hier unsere Plattform gegen die Impfpflicht: www.keine-impfpflicht.at

Höllwarth & Scheer
selbständige Rechtsanwälte in Kooperation

Wiener Anwälte brachten 3. COVID-Beschwerde beim VfGH ein

Beschränkungen in der Nachtgastronomie sind Gegenstand der Beschwerde

Die Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL vertreten die Rechtsansicht, dass eine
Schlechterstellung einer auf Cov-2 negativ getesteten Person gegenüber einer geimpften Person – welche ein höheres Risiko für die Mitmenschen darstellt – wissenschaftlich und auf Fakten basierend nicht belegbar und somit gleichheitswidrig und als willkürlicher politischer Akt anzusehen ist. Würden die Verordnungen auf Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen worden sein, dürften Geimpfte und Genesene keine Privilegien erhalten und wären zumindest getestete Ungeimpfte den Geimpften und Genesenen in den Rechten ihr Leben nahezu uneingeschränkt zu leben gleichgestellt.

Die bekämpfte Norm greift massiv in die Erwerbsfreiheit der Antragsteller ein, da es potentiellen Kunden untersagt wird, das Lokal zu betreten, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Aufgrund der potentiell drohenden Strafe, die dem Betreiber eines der bekämpften Bestimmung unterliegenden Lokals, pro Fall droht, sind die Antragsteller gezwungen, durch Überprüfung des Status der Gäste diese – eigentlich an die Gäste gerichtete – Norm
umzusetzen.

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