Sehr geehrte Unterstützerinnen und Unterstützer unserer Plattform,
Es ist wieder Zeit über unsere Tätigkeit zu berichten.
Wir haben aktuell 3 Verordnungsprüfungen beim VfGH eingebracht. Demnächst folgt noch die Beschwerde gegen 2G bei Veranstaltungen in Wien. Die ersten 3 Verordnungsprüfungen bekämpfen:
- die Maskenpflicht Ungeimpfter (belangte Behörde ist der Gesundheitsminister);
- die willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit der PCR Tests (belangte Behörde ist der Landeshauptmann/Bürgermeister von Wien)
- 2 G in der Nachtgastro (belangte Behörde ist der Landeshauptmann/Bürgermeister von Wien)
Der VfGH hat die belangten Behörden bereits zur Stellungnahme aufgefordert. Diese werden wohl in den nächsten Wochen eingehen. Wir werden darüber berichten.
Leider ist die politische Agitation nicht fundierter geworden. Anstatt endlich zu erkennen, dass Geimpfte und Genesene vielleicht ein geringeres Risiko eines milderen Verlaufs haben, aber weiterhin infektiös sein können, verfolgen die Regierung und die Länder weiterhin das Ziel der Maximierung der Verimpfung, ungeachtet, dass die Infektion deshalb nicht eingedämmt werden wird. Sätze, wie „es ist die Pandemie der Ungeimpften“ oder „wir müssen die Ungeimpften schützen“ richten sich selbst.
Bekämpfung der Sanktionen der 3G Regel am Arbeitsplatz
Demnächst kommen die nächsten Unsäglichkeiten. Ab 1.11. soll per Verordnung 3 G am Arbeitsplatz gelten. Zwar ist die Initiative, dass nur Nichtinfizierte arbeiten gehen sollten, zu begrüßen. Es wird aber mit 3G die Themenverfehlung prolongiert. Das Negieren der Infektiösität aber auch der Abnahme des Impfschutzes binnen 6 bis 8 Monaten nach der Impfung führt dazu, dass Geimpfte ungetestet weiter infizieren dürfen und Ungeimpfte der Infektion durch ungetestete Geimpfte ausgeliefert werden.
Wir werden diese Normen, sobald wir die Verordnung analysiert haben, bekämpfen. Die Stoßrichtung wird die Ungleichbehandlung Geimpfter und Ungeimpfter sein, sollte es für ungetestete Ungeimpfte Sanktionen wie etwa Kündigungsmöglichkeit und/oder Entfall der Entgeltfortzahlung geben, als auch eine Strafsanktion, wenn sie ungetestet den Arbeitsplatz betreten. Das wird die nächste Verordnungsprüfung sein.
Lockdown für Ungeimpfte
Auch die Ankündigung ab 600 Intensivbetten, die Covid-Erkrankten zugeordnet werden, die uninfizierten Ungeimpften einem Lockdown auszusetzen ist, wissenschaftlicher wie rechtlicher Unsinn. Auch wenn wir uns ständig wiederholen: Von negativ getesteten Ungeimpften geht keine Gefahr aus. Ungeteste (ob geimpft, genesen oder ungeimpft) können infiziert und infektiös sein. Ein Lockdown für Personen, die die Infektion nicht weitertragen können, ist eine gravierende Grundrechtsverletzung, da sie sachlich mit dem Ziel (angeblich Eindämmung der Infektionswelle) nicht vereinbar ist.
Sobald es eine Norm gibt, die das anordnet, werden wir dagegen vorgehen.
Wir bedanken uns weiterhin für Ihre Unterstützung. Bleiben Sie stark!
Mit freundlichen Grüßen
RA Mag. Alexander Scheer
Mag. Florian Höllwarth, MBL
Die beiden Rechtsanwälte und Initiatoren der Plattform covid-beschwerde.at, Mag. Florian Höllwarth, MBl und Mag. Alexander Scheer, die zuletzt gegen den Landeshauptmann von Wien und den Gesundheitsminister gerade beim VfGH behandelte Anträge auf Prüfung der Covid-Maßnahmenverordnungen eingebracht haben, erkennen in den jüngst angekündigten weiteren Covid – Maßnahmen der Regierung (3-G am Arbeitsplatz, Lockdown für Ungeimpfte) eine Prolongierung der grundrechtswidrigen Vorgehensweise durch Bund und Länder.
„Solange die verantwortlichen Politiker die Infektionswelle zur ‚Pandemie der Ungeimpften‘ verharmlosen und nicht verstehen, dass es egal ist, ob man geimpft oder ungeimpft ist, solange man nicht infektiös ist, wird der verfolgte Weg keinen epidemiologischen Erfolg haben.“, erklärt Höllwarth.
Die nun jüngst angekündigten Maßnahmen, wie etwa 3G am Arbeitsplatz und auch ein Lockdown für Ungeimpfte, verletze massiv die Grundrechte der Bewohner und Bürger des Landes, und zeige, dass im 22. Monat der Pandemie die Legisten der Regierung durch die Vielzahl der Entscheidungen des VfGH nichts gelernt haben.
„Natürlich sollen die Menschen nicht infektiös am Arbeitsplatz erscheinen und/oder zu öffentlichen Veranstaltungen gehen, doch Geimpften und Genesenen, deren Infektionsstatus ohne Tests völlig ungeklärt ist, gleich oder sogar besser wie getestete Ungeimpfte zu behandeln, verstößt wegen unsachlicher Diskriminierung gegen das Grundrecht der Gleichbehandlung.“, meint Scheer.
Es sei nicht einzusehen, dass Ungeimpfte mit Strafen und arbeitsrechtlichen Konsequenzen gedroht werde, weil ihre Test abgelaufen seien, während Geimpfte und Genesene sich – ungetestet, aber potentiell infektiös – völlig frei bewegen können.
„Ein Lockdown für Ungeimpfte, ohne der Möglichkeit sich frei zu testen, ist eine staatlich verordnete Freiheitsberaubung und verstößt fundamental gegen die Grund- und Freiheitsrechte, die uns die Verfassung, das Staatsgrundgesetz und die Menschenrechtskonvention zusichern.“, sind beide Rechtsanwälte überzeugt, „sobald diese Maßnahmen zu legistischem Unrecht normiert sind, werden wir dies im Rahmen unserer Plattform beim VfGH bekämpfen.“
Wiener Anwälte brachten 3. COVID-Beschwerde beim VfGH ein
Beschränkungen in der Nachtgastronomie sind Gegenstand der Beschwerde
Die Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL vertreten die Rechtsansicht, dass eine
Schlechterstellung einer auf Cov-2 negativ getesteten Person gegenüber einer geimpften Person – welche ein höheres Risiko für die Mitmenschen darstellt – wissenschaftlich und auf Fakten basierend nicht belegbar und somit gleichheitswidrig und als willkürlicher politischer Akt anzusehen ist. Würden die Verordnungen auf Basis
wissenschaftlicher Erkenntnisse erlassen worden sein, dürften Geimpfte und Genesene keine Privilegien erhalten und wären zumindest getestete Ungeimpfte den Geimpften und Genesenen in den Rechten ihr Leben nahezu uneingeschränkt zu leben gleichgestellt.
Die bekämpfte Norm greift massiv in die Erwerbsfreiheit der Antragsteller ein, da es potentiellen Kunden untersagt wird, das Lokal zu betreten, wenn sie nicht geimpft oder genesen sind. Aufgrund der potentiell drohenden Strafe, die dem Betreiber eines der bekämpften Bestimmung unterliegenden Lokals, pro Fall droht, sind die Antragsteller gezwungen, durch Überprüfung des Status der Gäste diese – eigentlich an die Gäste gerichtete – Norm
umzusetzen.
Wiener Anwälte haben 2. COVID-Beschwerde beim VfGH eingebracht
Unsachlich differenzierende und willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit des PCR Test
Die Wiener Anwälte Mag. Alexander Scheer und Mag. Florian Höllwarth, MBL bekämpfen mit der Beschwerde jene Verordnung, die die Verkürzung der Gültigkeitsdauer von PCR-Test zum Zweck hat. Antragsgegner ist der Wiener Bürgermeister zumal nach Ansicht der Anwälte dem Landeshauptmann von Wien die Kompetenz zur Erlassung des
bekämpften Teils der Verordnung fehlt, weil der Bundesminister für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz eine vorrangige Verordnung auf Basis des COVID-19 Maßnahmengesetz erlassen hat und
daher zur Frage der Dauer der Gültigkeit der Tests weder eine Lücke noch ein eigener Regelungsbedarf besteht.
Aus Sicht der Anwälte handelt es sich dadurch um einen gravierenden Eingriff, der auf seine Gesetzeskonformität auch dann noch überprüft werden soll, wenn die bekämpfte Verordnung (so) nicht mehr in Kraft sein sollte.
Rechtsanwälte brachten 1. COVID-Beschwerde ein
Unsachlich differenzierende und willkürliche zwangsweise Offenbarung des Impfstatus verletzt Grundrechte
Die Rechtsanwälte Mag. Alexander SCHEER und Mag. Florian HÖLLWARTH, MBL brachten wie angekündigt die erste von mehreren COVID-BESCHWERDEN bei Verfassungsgerichthof ein. Die erste Beschwerde richtet sich gegen die Verpflichtung des Tragens einer FFP2 Maske durch Ungeimpfte. Die völlige undifferenzierte Maskenpflicht – ungeachtet, ob nur eine geringe epidemiologische Gefahr vom betroffenen Bürger ausgeht oder nicht – dient daher nicht dem, „Schutz der Gesundheit“.
Die Pflicht zum Maskentragen ist aus Sicht der Rechtsanwälte eine staatliche angeordnete Stigmatisierung, die Menschen dazu zwingt ihren Impfstatus öffentlich zu bekennen und sich den Anfeindungen der – durch
die dem Staat zuzurechnenden, und gerichtsnotorischen, Aussagen der verschiedenen Regierungsmitglieder und sonstigen staatlichen Repräsentanten (Stichwort „es ist eine Pandemie der Nichtgeimpften“) – aufgehetzten Bevölkerung auszuliefern.
Vor 2 Wochen, am 26.08.2021, ist unsere Plattform www.covid-beschwerde.at gelauncht worden. Seither haben sich viele bei unserer Plattform registriert.
Es ist Zeit nun über die weiteren Schritte zu informieren.
Aufgrund der Ereignisse der letzten Tage, insbesondere der Ankündigungen der Regierung, ab 15. September ein Maßnahmenpaket – abhängig von der Nutzung der Intensivpatienten – zu schnüren, kommt einiges an weiterer Arbeit auf uns zu.
Da unsere Gesellschaft sich immer mehr in „Ungeimpfte“ und „Geimpfte“ spaltet, wollen wir unseren Beitrag dazu leisten, diese – wohl auch durchaus zielstrebig verfolgte – Strategie der Teilung der Gesellschaft zu verhindern.
Tatsächlich geht es nicht um die Frage, ob jemand geimpft ist oder nicht. Relevant ist, ob jemand infiziert ist und/oder infektiös ist.
Wenn eine Infektionswelle tatsächlich gebrochen werden sollte, dann darf sich die Differenzierung nicht auf den Impfstatus beziehen, sondern ausschließlich auf den Infektionsstatus. Das wird jedoch durch alle Maßnahmen der Regierung völlig negiert und somit werden Menschen, die den gleichen Statuts haben – nämlich nicht infektiös zu sein – rechts- und gleichheitswidrig ungleich behandelt. Differenzierungen nach dem Impfstatus sind daher rechtswidrig, wenn weder berücksichtigt wird, ob die geimpfte Person überhaupt effektiv immunisiert wurde, noch aber eine ungeimpfte Person gar nicht infiziert und/oder infektiös ist.
Von dieser – durch die aktuell laufende Recherche getragenen – Überzeugung laufen von uns aktuell folgende „Projekte“:
Willkürliche Verkürzung der Wirksamkeit der PCR Tests
Derzeit arbeiten wir gerade an der Bekämpfung der durch den Wiener Landeshauptmann (Bürgermeister von Wien) Ludwig erlassenen Verordnung, der die Wirksamkeit der PCR Tests von 72 Stunden auf 48 Stunden reduziert hat. Bei dieser Maßnahme handelt es sich ausschließlich um eine gegen die – aus welchen Gründen immer – Ungeimpften gerichtete Schikane. Sie hat ausschließlich den Zweck, die Menschen zur Impfung zu drängen, und ist diese Maßnahme sachlich nicht gerechtfertigt, weil sie vor allem auch Genesene und Geimpfte ungleich behandelt. Aus diesen Grund haben wir den Plan diese Bestimmungen wegen Gesetzeswidrigkeit in den nächsten 10 Tagen zu bekämpfen.
Zu den angekündigte Maßnahmen der Regierung
a) Angekündigte Maskentragepflicht für Ungeimpfte
Die nun angekündigten weiteren Maßnahmen, die etwa ausschließlich Nichtgeimpfte zum Tragen einer Maske (FFP2) zwingen sollen, sind – sollten sie so umgesetzt werden – eine unfassbare rechtswidrige und unsachliche Ungleichbehandlung.
Der persönliche Impfstatus ist eine höchstpersönliche Sache, genauso wie die Religion oder die politische Überzeugung. Gesundheitsdaten stehen unter grundrechtlich verankerten Datenschutz. Durch den Zwang als Ungeimpfter sich nun in der Öffentlichkeit als solcher zu deklarieren, wird rechtswidrig und in dieser Republik erstmalig, das Persönlichkeitsrecht der Menschen massiv verletzt.
Dabei geht es nicht darum, Infizierte an der Verbreitung des Virus zu hindern. Infizierte müssen ja nach wie vor in Quarantäne (was sicherlich eine zweckmäßige Maßnahme ist).
Es geht auch nicht darum „Ungeimpfte zu schützen“, wie es die Regierung nun in Orwellschen „Neudeutsch“ versucht darstellen.
Letztlich geht es um eine Stigmatisierung der Menschen, die jedem Polizeistaat Ehre machen würde.
Nicht infizierte Ungeimpfte sind nicht ansteckender als nicht infizierte Geimpfte. Geimpfte, die weder wissen, ob die Impfung die gewünschte Immunisierung erzielt hat, und/oder sich nicht auf die Infektion testen haben lassen, sind aber gegenüber getesteten Ungeimpften die viel größere Gefahr für die Allgemeinheit.
Wir werden, sollte dies tatsächlich in Form einer Verordnung gegossen werden, beim Verfassungsgerichtshof – fundiert – bekämpfen.
b) 1-G in welcher Form immer
Neben der obigen – neuartigen – Stigmatisierung ist auch eine 1-G Regel angekündigt, die ausschließlich Geimpften den Zugang zu allen bzw. einzelnen öffentlichen Plätzen (in der Gastronomie, Freizeiteinrichtungen etc.) ermöglichen soll.
Um Wiederholungen zu vermeiden, verweisen wir zur Frage, ob das rechtswidrig wäre, auf die obige Argumentation.
Wenn das verordnet wird, wird es bekämpft werden.
c) Studienplätze
Vereinzelt wird diskutiert, ob der freie Hochschulzugang für Studenten, die alle anderen sonstigen Voraussetzungen erfüllen, nur noch den Geimpften vorbehalten bleiben soll.
Wenn das verordnet wird, werden wir ebenso auf Basis der Überlegungen, die wir oben angeführt haben, vorgehen.